Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Räumlichkeiten der HAMBURG MUSICAL COMPANY (Stand 22.04.2025)

I. ART DER NUTZUNG

1. Der/Die NutzerIn wird den Raum/die Räume ausschließlich für die im Angebot genannte Nutzung verwenden.

2. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Lärm- oder Geräuschkulissen, die während der Mietzeit aufgrund von Belegungen weiterer Räume auftreten können.

II. RÄUME

1. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY überlässt dem/der NutzerIn – wie oben genannt – einen/mehrere Raum/Räume zu festgelegten Nutzungszeiten. Die Buchung umfasst die beschriebenen Ausstattungen.

2. Vor der Nutzung wird eine Übergabe des Raumes durch die HAMBURG MUSICAL COMPANY erfolgen.

3. Der/Die NutzerIn übernimmt den Raum in sauberem Zustand. Der/Die NutzerIn ist verpflichtet, den Raum pfleglich zu behandeln und ihn besenrein und in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.

III. KOSTEN

1. In der Nutzung der Räumlichkeiten sind alle Nebenkosten (Heizung, Müll und Stromkosten im normalen Gebrauch) enthalten. Ebenso enthalten ist die Nutzung der Gemeinschaftsnebenflächen wie Foyer, Umkleiden und Sanitäranlagen.

2. Wenn in den Räumen gegessen wird, fällt eine Zusatz-Pauschale in Höhe von 20 € an.

3. Das Nutzungsentgelt ist spätestens 14 Tage nach Erhalt einer Rechnung zu überweisen.

IV. GEBÜHREN UND ABGABEN

1. Der/die NutzerIn ist für die Zahlung aller Gebühren und Abgaben im Rahmen der Nutzung verantwortlich.

V. HAFTUNG

1. Der/Die NutzerIn versichert mit der Annahme dieses Angebotes, dass er/sie nicht im Auftrag eines/r anderen NutzerIn handelt.

2. Der/Die NutzerIn ist nicht berechtigt, den Raum Dritten zu überlassen, insbesondere ihn weiter zu vermieten.

3. Der/Die NutzerIn beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

4. Sofern für die vereinbarte Nutzung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der/die NutzerIn diese der HAMBURG MUSICAL COMPANY auf Verlangen rechtzeitig vor Beginn der Nutzung nachzuweisen.

5. Der/Die NutzerIn verpflichtet sich zum Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung inklusive Personenschäden.

6. Der/Die NutzerIn haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie oder ihre MitarbeiterInnen oder sonstige VertragspartnerInnen sowie Teilnehmende verursachen. Insbesondere haftet der/die NutzerIn für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung des Raumes, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

7. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY haftet nicht für von dem/der NutzerIn eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.)

VI. KÜNDIGUNG / STORNIERUNG

1. Der/Die NutzerIn kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung bzw. die Stornierung einzelner Termine muss schriftlich (E-Mail möglich) unter Beachtung der unter 3. genannten Fristen erfolgen.

2. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die NutzerIn die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt

und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Nutzung durchgeführt wird. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY und ihre Beauftragten sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen.

3. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages fallen folgende Ausfallzahlungen an:

  • Bis vier Wochen vor dem Tag der ersten Nutzung fallen keine Ausfallzahlungen an.
  • Zwischen drei und vier Wochen vor dem Tag der ersten Nutzung: 25 % des vereinbarten Nutzungsentgelts.
  • Zwischen zwei und drei Wochen vor dem Tag der ersten Nutzung: 50 % des vereinbarten Nutzungsentgelts.
  • Zwischen einer und zwei Wochen vor dem Tag der ersten Nutzung: 75 % des vereinbarten Nutzungsentgelts.
  • Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Nutzungsentgelts.

VII. HAUSORDNUNG

Die angehängte Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages.

Wenn eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein sollte, so führt dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Nutzungsvertrages.

Hausordnung der HAMBURG MUSICAL COMPANY

Die gleichzeitige Nutzung unserer Räume durch viele unterschiedliche NutzerInnen erfordert gewisse Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme. Diese Hausordnung regelt das Miteinander aller NutzerInnen der HAMBURG MUSICAL COMPANY. Sie ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.

1. Allgemeine Regeln zur Nutzung der Räume

Die Mieträume werden sauber übergeben und sind sauber zu hinterlassen. Eventuelle Markierungen auf dem Boden sind am Ende der Nutzungszeit rückstandslos wieder zu entfernen. Abfall und Unrat dürfen nicht in den Räumen angesammelt werden, sondern sind unverzüglich zu beseitigen. Der/Die NutzerIn hat die sanitären Gemeinschaftseinrichtungen sauber zu halten und ist verpflichtet, etwaige Verstopfungen sofort zu melden. Die Installationsgegenstände dürfen nur ihrem Zweck gemäß benutzt werden. Fehlende Hygieneartikel wie Handtücher, Seife oder Toilettenpapier sind der HAMBURG MUSICAL COMPANY umgehend bekannt zu machen. Während der Heizperiode hat der/die NutzerIn dafür Sorge zu tragen, dass außerhalb der Nutzungszeit die Fenster der Räume geschlossen und die Heizkörper auf niedriger Stufe angestellt bleiben, so dass Frostschäden vermieden werden. Die Vinyl-Tanzteppiche dürfen ausschließlich mit Hallen-, Sport- oder Bühnenschuhen betreten werden. Tanzproben für Stepptanz oder Flamenco müssen der HAMBURG MUSICAL COMPANY angemeldet werden. Eine Bodenbedeckung für diese Nutzungen darf nur in Absprache mit der HAMBURG MUSICAL COMPANY angebracht werden. Der/Die NutzerIn wird keine Geräuschemissionen verursachen, die über das übliche Niveau hinausgehen. Die Benutzung der Aufzüge geschieht auf eigene Gefahr. Es muss eine Person benannt werden, die von der HAMBURG MUSICAL COMPANY in die

Bedienung des Lastenaufzugs eingewiesen wird. Die Betriebsvorschriften sind einzuhalten. Die HAMBURG MUSICAL COMPANY haftet nicht für in den Räumen verschlossenes u./o. zurückgelassenes Eigentum der NutzerInnen. Schäden jeglicher Art sind der HAMBURG MUSICAL COMPANY unverzüglich mitzuteilen!

Das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht gestattet, dazu gehören auch der Notausgang und der Innenhof. Beim Rauchen vor dem Haus ist darauf zu achten, die Nachbarschaft nicht durch Lärm und Müll zu belästigen.

2. Schlüssel / Türen / Fenster

Werden dem/der NutzerIn Schlüssel ausgehändigt, so sind diese unmittelbar nach Ablauf der letzten Nutzung des Raumes wieder auszuhändigen. Bei der Schlüsselübergabe wird eine Kaution von 20 € erhoben. Die Benutzung der Ein- und Ausgangstüren, sowie der Zugangstüren zu den Innenräumen hat mit Umsicht zu erfolgen. 

3. Anbringungen an Wände, Decken und Böden / Verdunkelung

Anbringungen an den Decken und Wänden sind grundsätzlich nur in Absprache mit der HAMBURG MUSICAL COMPANY erlaubt.  Grundsätzlich darf in die Böden weder geschraubt noch genagelt oder auf andere Weise die Oberfläche beschädigt werden.

Eine Verdunkelung ist nicht in allen Räumen möglich. Sollte diese für den Mietzweck unumgänglich sein, ist dies mit der HAMBURG MUSICAL COMPANY im Vorwege abzusprechen.

4. Mitgebrachte Gegenstände / Haftung

Für untergestellte Gegenstände haftet die HAMBURG MUSICAL COMPANY nicht. Alle mitgebrachten Gegenstände sind am Ende der Nutzungszeit wieder mitzunehmen. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.

5. Requisiten / Materialien

Requisiten dürfen – unter Einhaltung der unter Punkt 1. und 3. genannten Regeln in den Räumen aufgestellt und verwendet werden.

Der Einsatz folgender Mittel ist in den Proberäumen grundsätzlich NICHT gestattet:

  • Offenes Feuer, Kerzen, Räucherstäbchen, Zigarettenrauch, Nebelmaschinen, Pyrotechnik, Hazer oder Ähnliches. Der/die NutzerIn kommt bei einem von ihm/ihr oder weiteren NutzerInnen des Raumes ausgelösten Feuerwehreinsatzes für die Kosten auf!
  • Theaterblut, Körper- oder sonstige Farben oder Ähnliches.
  • Öle, Cremes und andere fettende Stoffe oder Ähnliches.
  • Schaum und andere künstlerische Effekte oder Ähnliches.
  • Konfetti und andere kleinteilige Effektpartikel oder Ähnliches.
  • Glas (Flaschen, Gläser oder Ähnliches).

6. Sicherheit / Fluchtwege

Die Hauseingänge, Flure und Treppen sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Dort ist aus diesem Grund das Abstellen von Gegenständen untersagt. Die Notausgänge sind nicht als reguläre Ein- und Ausgänge zu verwenden.

Stand 22. April 2025